Zeitarbeit verstehen: Der Ratgeber für Unternehmen und Arbeitnehmer

Ein Mann steht vor einer Uhr, während zwei weitere Männer im Hintergrund stehen, symbolisiert Zeitmanagement in der Zeitarbeit.

Wenn Aufträge schneller wachsen als das eigene Team, wenn Krankheitswellen Lücken reißen oder eine Stelle einfach nicht zu besetzen ist, stößt klassische Personalplanung an ihre Grenzen. Zeitarbeit gilt vielen als naheliegende Lösung – ist aber zugleich mit Fragen und Vorbehalten verbunden.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, wie Zeitarbeit funktioniert, was rechtlich gilt, welche Kosten entstehen und für wen sie sich lohnt – für Unternehmen ebenso wie für Arbeitnehmer.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Personaldienstleister eigene Mitarbeiter fest anstellt und sie vorübergehend an andere Unternehmen überlässt. Der rechtliche Fachbegriff dafür lautet Arbeitnehmerüberlassung. Gebräuchlich sind außerdem die Bezeichnungen Leiharbeit und Personalüberlassung – gemeint ist in allen Fällen dasselbe.

An einem Zeitarbeitsverhältnis sind immer drei Parteien beteiligt. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber und wird im Gesetz als Verleiher bezeichnet. Das Kundenunternehmen, in dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird, ist der Entleiher. Dazwischen steht der Mitarbeiter, der als Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer beim Verleiher angestellt ist und beim Entleiher eingesetzt wird.

Das entscheidende Merkmal der Zeitarbeit ist damit die Trennung von Anstellung und Einsatzort: Angestellt ist der Mitarbeiter beim Personaldienstleister, seine Arbeit erbringt er jedoch in einem anderen Betrieb. Genau darin unterscheidet sich Zeitarbeit vom klassischen Arbeitsverhältnis, in dem Arbeitgeber und Einsatzort dieselbe Stelle sind.

Wie dieses Dreiecksverhältnis im Detail abläuft – wer welche Verträge schließt und wie Bezahlung und Weisung geregelt sind, sehen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Wie funktioniert das Modell der Zeitarbeit?

Das Zusammenspiel der drei Beteiligten wird durch zwei getrennte Verträge geregelt. Zwischen dem Personaldienstleister und dem Kundenunternehmen besteht der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – eine geschäftliche Vereinbarung darüber, welche Arbeitskraft für welchen Zeitraum überlassen wird. Zwischen dem Personaldienstleister und dem Mitarbeiter besteht daneben ein regulärer Arbeitsvertrag.

Die drei Rollen im Überblick:

  • Personaldienstleister (Verleiher): stellt den Mitarbeiter fest an, zahlt das Gehalt und trägt alle Arbeitgeberpflichten.
  • Kundenunternehmen (Entleiher): setzt den Mitarbeiter zeitweise ein und leitet ihn fachlich an, wird aber nicht sein Arbeitgeber.
  • Zeitarbeitnehmer: ist beim Verleiher angestellt und erbringt seine Arbeit beim Entleiher.
Zeitarbeit Dreiecksverhaeltnis

Hinweis!

Zwischen Mitarbeiter und Kundenunternehmen besteht bewusst kein Arbeitsvertrag. Der Entleiher hat nur das Weisungsrecht für die tägliche Arbeit. Arbeitgeber im rechtlichen Sinn bleibt durchgehend der Personaldienstleister. Das gilt auch fürs Gehalt: Das Kundenunternehmen zahlt dem Dienstleister einen Verrechnungssatz für die geleisteten Stunden, der Mitarbeiter bekommt sein Gehalt aber von seinem Arbeitgeber. Das bleibt selbst dann so, wenn er zwischen zwei Einsätzen keinem Kunden zugeteilt ist.

Zeitarbeit oder Personalvermittlung – worin liegt der Unterschied?

Personaldienstleister bieten häufig beides an, doch die beiden Modelle funktionieren grundlegend verschieden. Der wichtigste Unterschied liegt in der Frage, wer am Ende der Arbeitgeber ist.

Bei der Zeitarbeit bleibt der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und wird Ihnen für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Bei der Personalvermittlung, auch Direktvermittlung genannt, sucht der Dienstleister passende Kandidaten und stellt den Kontakt her. Angestellt wird die Person danach aber direkt bei Ihnen im Unternehmen. Die Aufgabe des Dienstleisters endet mit dem Vertragsabschluss.

Auch die Kosten folgen dieser Logik. Zeitarbeit rechnet sich über einen laufenden Verrechnungssatz pro geleisteter Stunde ab, solange der Einsatz dauert. Bei der Personalvermittlung fällt in der Regel ein einmaliges Honorar an, meist ein Anteil des künftigen Jahresgehalts.

Die zentralen Unterschiede im Überblick:

Merkmal Zeitarbeit Personalvermittlung
Arbeitgeber Personaldienstleister Ihr Unternehmen
Dauer zeitlich begrenzt, flexibel dauerhafte Festanstellung
Kostenmodell laufender Verrechnungssatz pro Stunde einmaliges Vermittlungshonorar
Flexibilität hoch, kurzfristig anpassbar gering, feste Einstellung
Anlass Auftragsspitzen, Vertretung, schwankender Bedarf dauerhaft zu besetzende Stelle

Hinweis!

Welches Modell für Sie geeignet ist, entscheidet Ihr Bedarf. Zeitarbeit eignet sich für kurzfristige oder schwankende Kapazität, die Personalvermittlung für eine dauerhafte Festanstellung. Beides lässt sich auch verbinden, wenn ein Zeitarbeitseinsatz später in eine Übernahme übergeht.

Der rechtliche Rahmen der Zeitarbeit

Zeitarbeit ist in Deutschland streng geregelt, und das ist für Sie als Unternehmen ein Vorteil. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Arbeitskräfte überlassen werden dürfen, und schützt sowohl die Beschäftigten als auch die beteiligten Betriebe vor unseriösen Praktiken.

Zwei Regelungen bilden das Grundgerüst.

  • Erlaubnispflicht. Arbeitskräfte darf nur überlassen, wer eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzt.
  • Überlassungshöchstdauer. Ein Mitarbeiter darf grundsätzlich höchstens 18 Monate am Stück im selben Kundenunternehmen eingesetzt werden, sofern kein Tarifvertrag eine abweichende Regelung vorsieht.

Für Sie ist vor allem die Erlaubnispflicht wichtig. Prüfen Sie bei der Wahl Ihres Dienstleisters, ob diese Erlaubnis vorliegt, denn sie ist ein erstes Qualitätssignal.

Equal Pay in der Zeitarbeit

Equal Pay bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich denselben Lohn erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte im Kundenbetrieb. Rechtlich verankert ist dieser Grundsatz in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Gemeint ist dabei nicht nur der Stundenlohn, sondern die gesamte Vergütung

Dazu zählen neben dem Grundentgelt auch weitere Bestandteile, die Stammmitarbeiter regelmäßig bekommen:

  • Zuschläge für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen und geldwerte Vorteile

Der Anspruch greift, sobald ein Mitarbeiter neun Monate ununterbrochen beim selben Kunden im Einsatz war. Über einen Tarifvertrag kann von diesem Grundsatz vorübergehend abgewichen werden, allerdings höchstens neun Monate lang, bei stufenweiser Angleichung an das Branchenentgelt bis zu 15 Monate. In der Praxis läuft die Bezahlung in der tarifgebundenen Zeitarbeit deshalb meist über die Branchentarifverträge, zu denen wir gleich kommen.

Tarifverträge in der Zeitarbeit

Die Löhne in der Zeitarbeit werden überwiegend durch Tarifverträge bestimmt. Ausgehandelt werden sie zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister, kurz GVP, und den Gewerkschaften des DGB. Der GVP ist aus dem Zusammenschluss der früheren Verbände iGZ und BAP hervorgegangen, weshalb Sie in älteren Quellen noch beide Namen finden.

Dieser Tarifrahmen ordnet die Tätigkeiten verschiedenen Entgeltgruppen zu und regelt zusätzlich sogenannte Branchenzuschläge. Diese Zuschläge kommen in bestimmten Einsatzbranchen oben auf das Grundentgelt und steigen mit der Dauer des Einsatzes, wodurch sich die Vergütung schrittweise dem Niveau der Stammbelegschaft annähert.

Mindestlohn und Gehalt in der Zeitarbeit

Beim Verdienst greifen mehrere Untergrenzen ineinander. Die absolute Basis bildet der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt.

In der Zeitarbeit gilt jedoch eine eigene, höhere Untergrenze. Diese branchenspezifische Lohnuntergrenze beruht auf der untersten Entgeltgruppe des Tarifwerks und wird per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Seit dem 1. Juli 2026 gelten laut der neuen Verordnung folgende Werte:

Zeitraum Lohnuntergrenze Zeitarbeit
Juli bis 31. August 2026 14,96 €
September 2026 bis 31. März 2027 15,33 €
April bis 30. September 2027 15,87 €

Hinweis!

Die Werte entsprechen der Entgeltgruppe 1 des DGB/GVP-Entgelttarifvertrags. Für Sie als Unternehmen heißt das, eine Zeitarbeitskraft kostet im Einsatz nie weniger als diese Untergrenze, in der Praxis meist mehr, weil höhere Entgeltgruppen und Branchenzuschläge hinzukommen.

Zeitarbeit für Unternehmen

Was kostet Zeitarbeit?

Für eine Zeitarbeitskraft zahlen Sie nicht deren Stundenlohn, sondern einen Stundenverrechnungssatz an den Dienstleister. Er liegt über dem reinen Lohn, weil er Lohnnebenkosten, bezahlte Nicht-Einsatzzeiten wie Urlaub und Krankheit, mögliche Branchenzuschläge sowie Verwaltung und Marge bündelt. Berechnet wird er über einen Faktor, mit dem der Stundenlohn multipliziert wird, üblich ist je nach Qualifikation, Branche und Einsatzdauer etwa das 1,5- bis 2,5-fache. Bei 16 Euro Stundenlohn ergibt das grob 24 bis 40 Euro pro Stunde, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, die vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen geltend machen können

Auf den ersten Blick wirkt das teuer. Rechnet man aber die vollen Kosten einer Festanstellung dagegen, also Sozialabgaben, Urlaub, Lohnfortzahlung und Recruiting, relativiert sich der Unterschied. Bei kurzfristigem oder schwankendem Bedarf ist Zeitarbeit oft die wirtschaftlichere Lösung, bei dauerhaftem Bedarf meist die Festeinstellung.

Vor- und Nachteile der Zeitarbeit für Unternehmen

Vorteile Nachteile
Schnelle Verfügbarkeit bei Personalengpässen Höhere Stundenkosten als beim eigenen Personal
Flexibel bei Auftragsspitzen und Vertretungen Einarbeitung bei wechselnden Kräften nötig
Kein eigener Aufwand für die Personalsuche Einsatz im selben Betrieb auf 18 Monate begrenzt
Lohnnebenkosten und Ausfallrisiko trägt der Dienstleister Dienstleister Qualität hängt von der Wahl des Anbieters ab
Mitarbeiter vor einer Übernahme im Einsatz kennenlernen Subsidiärhaftung für Sozialabgaben bei Insolvenz des Verleihers

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Die Qualität in der Zeitarbeit hängt stark vom Dienstleister ab. Diese Checkliste hilft Ihnen, einen seriösen Partner zu erkennen:

  • Überlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit liegt vor
  • Tarifbindung an das GVP/DGB-Tarifwerk
  • Transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Zuschläge
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft
  • Branchenerfahrung und Spezialisierung auf Ihr Tätigkeitsfeld
  • Gute Bewertungen auf unabhängigen Portalen

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Zeitarbeit für Arbeitnehmer

Wie sicher ist der Arbeitsplatz?

Sicherer, als viele annehmen. Sie sind fest beim Personaldienstleister angestellt, nicht beim Einsatzbetrieb. Ihr Arbeitsverhältnis endet also nicht automatisch, wenn ein Einsatz ausläuft. Auch in Zeiten ohne Einsatz bleibt der Vertrag bestehen und Sie erhalten weiterhin Ihr Gehalt. Der Personaldienstleister sucht dann den nächsten passenden Einsatz für Sie.

Welche Rechte haben Sie?

Als Zeitarbeitnehmer haben Sie dieselben grundlegenden Arbeitnehmerrechte wie fest angestellte Kollegen. Dazu gehören der gesetzliche Urlaubsanspruch, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der reguläre Kündigungsschutz. Ihre Bezahlung ist tariflich geregelt, und nach längerer Einsatzdauer beim selben Kunden greift der Equal-Pay-Grundsatz, den wir weiter oben erklärt haben. In den ersten Monaten kann die Kündigungsfrist allerdings kürzer ausfallen, ähnlich wie in einer Probezeit.

Wie realistisch ist eine Übernahme?

Eine Übernahme ist keine Garantie, aber ein häufiger und durchaus üblicher Weg. Für den Einsatzbetrieb ist Zeitarbeit oft eine Art verlängertes Kennenlernen, und viele Unternehmen übernehmen Kräfte, die sich bewährt haben, in eine Festanstellung. Für Sie ist das eine realistische Perspektive, gerade wenn Sie einen Betrieb suchen, der dauerhaft zu Ihnen passt.

Vor- und Nachteile der Zeitarbeit für Arbeitnehmer

Vorteile Nachteile
Feste Anstellung mit Einkommen auch zwischen Einsätzen Wechselnde Einsatzorte und Aufgaben
Guter Ein- oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt Höhere Flexibilität und Lernbereitschaft gefordert
Verschiedene Branchen und Betriebe kennenlernen Anfangs teils geringeres Entgelt als die Stammbelegschaft
Realistische Chance auf Übernahme Weniger Planbarkeit bei schwacher Auftragslage
Bezahlung und Rechte tariflich geregelt Kürzere Kündigungsfristen in der Anfangszeit möglich

Häufige Fragen zur Zeitarbeit

Werden Überstunden in der Zeitarbeit bezahlt?

Überstunden werden eher selten direkt ausgezahlt. In der Regel erhalten Sie dafür einen Freizeitausgleich, der über ein tariflich vereinbartes Arbeitszeitkonto beim Zeitarbeitsunternehmen geführt wird. Mehrarbeit verfällt also nicht, sondern wird zeitlich verrechnet.

Muss ich jede angebotene Stelle annehmen?

Nein. Im Arbeitsvertrag ist festgelegt, welche Art von Tätigkeit Sie ausüben. Zwar verpflichten sich Zeitarbeitskräfte darin meist, auch weitere zumutbare Tätigkeiten zu übernehmen, zumutbar bedeutet aber, dass diese Ihrer Qualifikation entsprechen.

Wer erstellt mein Arbeitszeugnis?

Ihr Arbeitszeugnis stellt Ihr Arbeitgeber aus, also das Zeitarbeitsunternehmen. Der Einsatzbetrieb ist allerdings verpflichtet, dafür Auskunft über Ihre Arbeitsleistung zu geben.

Habe ich als Zeitarbeitskraft Anspruch auf Weiterbildung?

Einen generellen Anspruch auf eine vom Dienstleister bezahlte Weiterbildung gibt es nicht, ebenso wenig wie bei anderen Arbeitnehmern. In Hessen und Nordrhein-Westfalen besteht jedoch ein Recht auf Bildungsurlaub, und in einsatzfreien Zeiten kommt unter Umständen eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildung infrage

Kostet Zeitarbeit mich als Bewerber etwas?

Nein. Sowohl Zeitarbeit als auch Personalvermittlung sind für Sie als Bewerber kostenfrei. Bezahlt wird der Dienstleister vom Unternehmen, nicht von Ihnen.

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