FAQs

Zeitarbeit bedeutet als Beschäftigter eines Personaldienstleisters in einem Kundenunternehmen vorübergehen eingesetzt zu sein. Im Gesetzestext heißt Zeitarbeit Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.

Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.Nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt die maximale Dauer für die Probezeit 6 Monate. 

Personaldienstleister sind Arbeitgeber, es gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie für jedes andere Unternehmen auch. Der Personaldienstleister ist verpflichtet die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen. Die TempWorkers GmbH ist zusätzlich, freiwillig durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft zertifiziert (Arbeitsschutz mit System – AMS). Hierauf sollten Sie unbedingt achten!

Ein guter Personaldienstleister wird Sie nicht überreden, er wird Sie überzeugen. Achten Sie auf Transparenz und Offenheit. Unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag, der nicht ausführlich mit Ihnen besprochen wurde. Fragen Sie was Sie wissen möchten, ein guter Personaldienstleister nimmt sich die Zeit für Sie. Achten Sie auf eine anerkannte und gültige Arbeitssicherheitszertifizierung. Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Vorlage einer unbefristeten Erlaubnis zeigt zu mindestens, dass rechtliche Vorgaben erfüllt sind. Fragen Sie nach pünktlicher Lohnzahlung, Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, etc. und bedenken Sie, dass der Zeitarbeitstarifvertrag die Mindestvergütung regelt. Nach oben ist also immer noch Luft! Wir TempWorkers freuen uns auf Sie. 

Zeitarbeit bedeutet zeitlich begrenzte Einsätze in unterschiedlichen Kundenunternehmen. Als Mitarbeiter*In der TempWorkers GmbH sind sie fest angestellt und bekommen nach Beendigung eines Einsatzes einen neuen Einsatz zugeteilt. Für Ihr Arbeitsverhältnis gelten sämtliche Arbeitsschutz- und Sozialgesetze gleichermaßen wie für jeden anderen Angestellten in einem anderen Betrieb in Deutschland. 

Arbeitgeber ist der Personaldienstleister, dieser ist für die Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich, auch für die pünktliche Bezahlung des vereinbarten Lohnes. 

Im Wesentlichen hängt die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher davon ab, ob Sie als Vertretung eingesetzt sind oder der Entleiher die Personaldienstleistung zum Rekrutieren des eigenen Stammpersonals nutzt. Ist eine Übernahme gewollt und Ihre Qualifikation entspricht den Anforderungen, ist es immer noch eine Frage der „Chemie“.  

Es gibt in der Sozialversicherung keinen Unterschied zwischen Zeitarbeit und nicht Zeitarbeit. Als Arbeitgeber hat jeder Personaldienstleister die gleichen Regeln einzuhalten wie jeder andere Arbeitgeber auch. 

Die Zeiten als in der Zeitarbeit weniger verdient wurde sind vorbei. Seit Einführung z. B. der Branchenzuschlagstarife für die Industrie oder der Einführung des Mindestlohnes für die Zeitarbeit – der übrigens höher ist als der allgemein gesetzliche Mindestlohn – sind die Verdienstmöglichkeiten gut. Aber auch hier gilt: Augen auf und vergleichen!  

Die Einsatzzeiten sind unterschiedlich. Steht von Anfang an fest, dass Sie zur Vertretung oder für ein Projekt eingesetzt sind, ist das Einsatzende absehbar. Per Gesetz dürfen Sie nur maximal 18 Monate in einem Einsatz eingesetzt werden. 

Für den Fall, dass Ihr Personaldienstleister keinen Einsatz für Sie hat, ist dieser verpflichtet Sie in dieser „einsatzfreien Zeit“ gem. den arbeitsvertraglichen Regelungen zu vergüten. Bei Bestehen eines Arbeitszeitkontos kann dieses berücksichtigt werden. 

Sind Sie krank, müssen Sie dies unverzüglich am ersten Tag Ihrer Krankheit melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bei der Lohnfortzahlung gibt es keinen Unterschied zwischen Zeitarbeits- und nicht Zeitarbeitsbeschäftigten. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.