Winterdienst: Die Eiseskälte kommt zurück

Winterdienst: Die Eiseskälte kommt zurück

Winterdienst: Die Eiseskälte kommt zurück


Mit erneuten Schneefällen ist zu rechnen“, so lauten die aktuellen Meldungen der Wetterdienste. Damit beginnt für viele auch wieder die Räumpflicht vor dem Haus. Denn Mieter und Vermieter haben für die Sicherheit auf den Fußwegen zu sorgen.

Für Mieter gilt das Schneeschippen und Streuen jedoch nur, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. Ist das nicht der Fall, muss sich der Vermieter um den Winterdienst kümmern. Was die Zeiten der Räumpflicht betrifft, so wird dies von den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Wer auf Nummer sichergehen will, informiert sich vorab beim zuständigen Amt. In der Regel beginnt der Winterdienst unter der Woche um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr und endet um 20 Uhr. Rutscht also beispielsweise ein Fußgänger in dieser Zeit vor Ihrem Wohnhaus aus und verletzt sich, weil Sie nicht ordnungsgemäß geräumt haben, können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden! Rutscht er allerdings nach 20 Uhr aus, so trägt der Fußgänger die alleinige Verantwortung. Schwierig wird es vor allem, wenn Sie tagsüber bei der Arbeit sind. Denn nur am frühen Morgen vor Arbeitsbeginn zu schippen, reicht nicht aus. Besonders dann nicht, wenn es im Laufe des Tages weiter schneit. Sie sind daher dazu verpflichtet, in Ihrer Abwesenheit für eine Vertretung zu sorgen.

Streuen mit Salz ist vielerorts verboten

Ob Streusalz eingesetzt werden darf, regeln die Kommunen – hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In wenigen Gemeinden darf Streusalz bei hartnäckigen Vereisungen und an speziellen Gefahrenstellen wie Treppen genutzt werden. In Stuttgart ist der Einsatz nur bei Eisregen erlaubt. In Berlin, Hamburg und München ist er Privatpersonen generell untersagt. Bevor Sie also auf die Idee kommen Salz einzusetzen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren. Der unerlaubte Einsatz von Streusalz kann sonst mit einem Bußgeld belegt werden.