Wer kifft riskiert seinen Job!

Kiffen und der Arbeitsplatz

Wer kifft riskiert seinen Job!


Kiffen und der Arbeitsplatz...

In der Regel gilt:

Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, geht den Chef nichts an. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel: Das gilt zumindest dann, wenn Mitarbeiter durch ihr Verhalten für den Arbeitgeber zum Sicherheitsrisiko werden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte, dass der Konsum von Cannabis ein Kündigungsgrund darstellt. Ein Gleisbauer der Berliner Verkehrsbetriebe fiel bei einem Drogenscreening auf. Durch seinen Drogenkonsum gefährde er die Sicherheit des Bahnverkehrs, stellten die Berliner Richter fest.

 

Auch Berufskraftfahrer mussten schon erfahren, dass kiffen in der Freizeit vor dem Arbeitsgericht nicht als Kavaliersdelikt bewertet wird. Schon einige Kündigungen wegen Drogenkonsums wurde vor Arbeitsgerichten bestätigt.

 

Rigoros reagieren auch die Führerscheinstellen. Sie sprechen Kiffern in der Regel die Eignung ab, ein Fahrzeug zu führen. Dies sollte jeden Beschäftigten hellhörig machen, der für seine Arbeit einen Führerschein benötigt. Aktuell ist ein Bewerber bei der Vollzugspolizei unter anderem aus diesem Grund abgelehnt worden. Die Eignung zum Führen eines Kfz als Teil der Aufgaben eines Polizeivollzugsbeamten sei beim Konsum von Cannabis nicht gegeben, wenn die Einnahme weniger als ein Jahr zurückliegt.