Weihnachtspakete ins Büro liefern lassen – darf ich das?

Weihnachtspakete ins Büro liefern lassen – darf ich das?

Weihnachtspakete ins Büro liefern lassen – darf ich das?


Eine Bestellung im Internet hier, eine Bestellung im Onlineshop dort – schon sind die Weihnachtseinkäufe erledigt. Jetzt muss es nur noch mit der Zustellung klappen.

Die Zeitersparnis beim Online-Einkauf ist groß. Doch die Sache hat einen Haken. Häufig werden die Pakete während der Arbeitszeit zugestellt. Wer also keinen zuverlässigen Nachbarn hat, der die Pakete für einen annimmt, darf sie an der nächsten Poststelle abholen. Öffnungszeiten beachten, in der Schlange stehen und warten. Schon wird aus dem bequemen Onlineshopping ein Hindernislauf. Was liegt also näher, als sich die Pakete direkt an den Arbeitsplatz liefern zu lassen?

Doch bevor Sie diese Idee in die Tat umsetzen, sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob das erlaubt ist. Viele Unternehmen haben nichts dagegen, vorausgesetzt, dass es nicht zur Regel wird, der Betriebsablauf nicht gestört wird und sich der Aufwand für das Unternehmen in Grenzen hält.

Sind private Aktivitäten am Arbeitsplatz generell untersagt, fällt auch die private Paketzustellung darunter. Einen Rechtsanspruch auf die Zustellung privater Post in den Betrieb gibt es jedenfalls nicht.