Weihnachtsgeld: Wenn die Kasse fröhlich klingelt

Weihnachtsgeld: Wenn die Kasse fröhlich klingelt

Weihnachtsgeld: Wenn die Kasse fröhlich klingelt


Kurz vor Weihnachten freuen sich viele Arbeitnehmer auf ihr Weihnachtsgeld. Doch gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Und, wie war das noch gleich mit der Versteuerung?

Wer Weihnachtsgeld bekommt, der freut sich auf die Gehaltsabrechnung am Ende des jetzigen Monats. Doch wer bekommt Weihnachtsgeld und wer nicht? Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer, die in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung die Zusatzzahlung zugesagt bekommen: Sie erhalten die Jahressonderzahlung jedes Jahr. Für alle anderen ist das Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung des Arbeitgebers anzusehen. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann, aber muss kein Weihnachtsgeld auszahlen. Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, entscheiden Arbeitgeber frei. In Sachen Besteuerung des Weihnachtsgeldes ist die Lage klar: Wie bei sämtlichen anderen Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, so muss auch das Weihnachtsgeld versteuert werden.

Übrigens: Als Mitarbeiter von TempWorkers haben Sie einen tariflich abgesicherten Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.