Trotz Tabakkonsum – Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Trotz Tabakkonsum – Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Trotz Tabakkonsum – Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt


Das Rauchen ungesund ist und zu Lungenkrebs führen kann ist allgemein bekannt. Doch selbst bei Rauchern können andere Ursachen Auslöser für diese Art der Krebserkrankung sein.

In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) ging es um die Lungenkrebserkrankung eines ehemaligen Schweißers. Dieser war bei seiner Tätigkeit starken Belastungen durch Chrom, Nickel und Asbest ausgesetzt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte die Krebserkrankung nicht als Berufskrankheit anerkennen. Als Begründung führte sie an, der Schweißer habe jahrelang stark geraucht. Und wenn jemand raucht und an Lungenkrebs erkrankt, müsse man nicht noch nach anderen Ursachen für die Erkrankung forschen.

Dieser Begründung wollte das Bundessozialgericht nicht folgen. Es bestätigte die vorinstanzliche Auffassung des Hessische Landessozialgerichts (LSG). Die Richter des LSG hatten festgestellt, dass alleine die Chrombelastung des Schweißers mit hoher Wahrscheinlichkeit Lungenkrebs ausgelöst hätte. In diesem Fall „ist das Vorhandensein weiterer Einwirkungen rechtlich nicht mehr maßgeblich“, urteilten nun auch die Richter des BSG.