Tarifvertrag | Was gibt es Wichtiges zu wissen ?

Tarifvertrag | Was gibt es wichtiges zu wissen ?

Tarifvertrag | Was gibt es Wichtiges zu wissen ?


Definition

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgeschlossen und ist dazu da, um die Interessen beider Parteien zu schützen und zu wahren. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, hängt davon ab, ob eine der Parteien tarifgebunden ist. Beispielsweise wenn der Arbeitgebende einem Arbeitgeberverband angehört oder die bzw. der Arbeitnehmende, der zuständigen Gewerkschaft beigetreten ist. Ein Tarifvertrag kann aber auch individuell vom Arbeitgebenden geschlossen werden bei Formen-, Werk- und Haustarifverträgen.

So ein Tarifvertrag regelt die Rechten und Pflichten beider Parteien. Dazu gehören zum einen natürlich Lohn und Gehalt und die Wochenarbeitszeit, aber auch Dinge wie Eingruppierung, Entgelthöhe bei Eingruppierung, Zahlung von Zulagen, Urlaubsdauer, etc. Theoretisch werden dort alle Arbeitsbedingungen festgehalten.

Es wird unterschieden zwischen Mantel- / Rahmentarifverträge, Haustarifverträge und Lohn- bzw. Gehaltstarifverträge.

 

- Mantel- / Rahmentarifverträge = Diese stecken den Rahmen für Tarifverträge ab. Sie gelten als „Mantel“ für die Tarifverträge in der jeweiligen Branche und decken dabei einen relativ großen Personenkreis mit ab. Dabei sind die allgemeinen Informationen über die Arbeitsbedingungen enthalten wie z.B. Arbeitszeit, Urlaubstage, Zuschläge, etc. Die Laufzeit solcher Verträge beträgt üblicherweise mehrere Jahre.

 

- Lohn- bzw. Gehaltstarifverträge = Dabei wird die bzw. der Arbeitnehmende in bestimmte Lohn- bzw. Gehaltsgruppen eingeteilt, entsprechend ihrer bzw. seiner individuellen Fachkenntnisse. Außerdem können die Betriebszugehörigkeit und Berufsjahre auch berücksichtigt werden bei der Zuordnung in die Vergütungsgruppen. Natürlich darf der Tariflohn den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten, aber eine übertarifliche Bezahlung hingegen ist möglich.

 

- Haustarifverträge = Diese beziehen sich nur auf ein bestimmtes Unternehmen und regeln nur die Konditionen für die jeweilige Firma. Dabei wird der Vertrag zwischen der Vertretung des Unternehmens – kein Arbeitgeberverband – und der zuständigen Gewerkschaft bzw. Betriebsrat geschlossen. Ein Beispiel für solch ein Haustarifvertrag ist Lufthansa oder auch BMW.

 

Vorteile eines Tarifvertrags

Ein Unternehmen, das an Tarifverträge gebunden ist, bietet gegenüber tariflosen Unternehmen einige Vorteile.

Zum einen können Arbeitnehmende in Unternehmen, die beispielsweise der IG Metall Tarif unterliegen, mehr verdienen. Laut Statistischen Bundesamt werden Mitarbeitenden in Unternehmen mit Tarifbindung höhere Gehälter bezahlt.

Außerdem besteht dabei eine Transparenz der Gehälter. Üblicherweise werden Gehälter mit jeder bzw. jedem Mitarbeitenden individuell ausgehandelt, das bedeutet, dass für ein und dieselbe Tätigkeit zweier Mitarbeitenden, beide unterschiedliche Gehälter erhalten können. Bei einem Unternehmen mit Tarifbindung, ist solch eine ungleiche und ungerechte Vergütung nicht möglich. Die Entgelte sind klar und transparent in den Tarifverträgen geregelt, somit bekommt jeder bzw. jede Arbeitskraft für die gleiche Arbeit das gleiche Geld.

Ein weiterer Vorteil ist die meist geringere Arbeitszeit. Bei tarifgebunden Unternehmen beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit oftmals 35 Stunden in der Woche, bei tariflosen Unternehmen ist überwiegend eine 40-Stunden-Woche vereinbart.

 

 

Gibt es einen Tarifvertrag in der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung?

Die Zeitarbeitsbranche bzw. Arbeitnehmerüberlassung, genießt immer noch keinen allzu guten Ruf, was die Tätigkeit und Entlohnung an geht. Dabei gibt es gerade dort durch Regelungen und das Equal-Pay Gesetz kaum eine Möglichkeit für eine schlechte und ungerechte Entlohnung.

In der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung gibt es einige Tarifverträge, die zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleiter e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) geregelt sind.

Das Ganze geht von Mantel- über Entgeltrahmen- bis hin zu weiteren Tarifverträgen, die zusammen Inhalte wie Arbeitsrahmenbedingungen, Stundenentgelt, Eingruppierung in Entgeltgruppen, Zulagen, Arbeitszeitkonto und dergleichen regeln. Dadurch wird vermieden, dass eine Zeitarbeitskraft geringer vergütet wird als eine Arbeitskraft der Stammbelegschaft, die beide dieselbe Arbeit verrichten.