Tag der Arbeit? Labour Day?

Tag der Arbeit? Labour Day?

Tag der Arbeit? Labour Day?


Natürlich ist die Freude bei Arbeitnehmern in vielen Branchen groß, wenn mal wieder ein Feiertag ansteht. Vor allem, wenn sich hieraus ein verlängertes Wochenende ergibt, so auch morgen. Doch was hat es eigentlich mit dem 1. Mai auf sich? Warum wird er als „Tag der Arbeit“ bezeichnet? Und: Ist er mit dem amerikanischen Labour Day gleichzusetzen?

Letztere Frage lässt sich sowohl bejahen als auch verneinen. Zwar entspricht der Labour Day dem 1.Mai, wird seit 1894 allerdings am ersten Montag im September als gesetzlicher Feiertag gefeiert. Wenn man dem „Tag der Arbeit“ auf die Spur geht, findet man schnell heraus, dass er seinen
Ursprung in den USA hat. Die Industriearbeiter litten im 19. Jahrhundert unter schlechten Arbeitsbedingungen sowie niedriger Entlohnung. In Folge dessen riefen im Jahr 1886 Handels- und Arbeitsgewerkschaften am 1. Mai zu einem mehrtätigen Generalstreik auf. Gefordert wurde die
Reduzierung der täglichen Arbeitszeit auf acht Stunden. Da alte Arbeitsverträge in den USA damals immer zum 1. Mai ausliefen, wurde der Streik bewusst an diesem Tag ins Leben gerufen. Im Rahmen der Streiks kam es in Chicago zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen
Demonstranten und Einsatzkräften. Auslöser war eine Splitterbombe, die auf die Polizei geworfen wurde. Viele Menschen wurden verletzt und getötet. Jedoch konnte dieser Vorfall die Gewerkschaften nicht von ihrem Ziel abbringen, sodass der Acht-Stunden-Arbeitstag in den USA am 1. Mai 1890 eingeführt wurde. Kurz darauf fühlte sich die Arbeiterschaft in Deutschland dazu ermutigt, dieselben Forderungen zu stellen wie die Amerikaner. Ab 1890 kam es demzufolge zu Demonstrationen und Streiks. Der 1. Mai wurde jedoch erst im Jahr 1919 von der Nationalversammlung der Weimarer Republik als deutschlandweiter gesetzlicher Feiertag erklärt, aber nur für das besagte Jahr. Dauerhafter „Feiertag der nationalen Arbeit“ wurde der 1. Mai im Jahr 1933. Auch nach Ende des zweiten Weltkriegs und der Aufteilung Deutschlands behielt man den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag – also den „Tag der Arbeit“ – bei. Seitdem wird der 1. Mai häufig für politische Kampagnen, Wahlkämpfe, Demonstrationen o. ä. genutzt. Auch finden Lagerfeuer, Veranstaltungen für Familien (z. B. Tanz in den Mai) oder das berühmt-berüchtigte „Maibaum aufstellen“ statt, um den Spaßfaktor nicht zu kurz kommen zu lassen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird der „Tag der Arbeit“ dieses Jahr nicht wie üblich zelebriert werden können. Demonstrationen sind im Rahmen des Infektionsschutzgesetztes nur unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt, Festivitäten bleiben verboten.

Wir von TempWorkers, wünschen allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die morgen einen freien „Tag der Arbeit“ verbringen können, eine entspannte Zeit.