Sommerhitze: Mit Flip-Flops am Arbeitsplatz

Sommerhitze: Mit Flip-Flops am Arbeitsplatz

Sommerhitze: Mit Flip-Flops am Arbeitsplatz


Die sommerlichen Temperaturen animieren manch einen im luftigen Schlabberlook zur Arbeit zu gehen. Darf der Arbeitgeber hier Grenzen setzen?

Blauer Himmel, Sonnenschein und hohe Temperaturen. Der diesjährige Sommer verdient seinen Namen. Und laut Wetterdienst werden uns die teils tropischen Tage auch noch einige Zeit begleiten.

Es spricht nichts dagegen, seine Kleidung den sommerlichen Temperaturen anzupassen. Aber Flip-Flops, kurze Hose, ärmelloses T-Shirt – geht das zu weit?

Ein Arbeitgeber darf in all das, was das Äußere eines Mitarbeiters betrifft, nur bedingt eingreifen. Er hat die Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten zu respektieren. Aber natürlich gibt es Grenzen. Und die sind genau da erreicht, wo das betriebliche Interesse das persönliche überwiegt.

Das ist beispielsweise überall der Fall, wo das Tragen von Dienstkleidung bereits arbeitsvertraglich geregelt ist. Auch darf der Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden. Flip-Flops statt Sicherheitsschuhe – das ist im wörtlichen Sinn ein No-Go.

Aber auch in anderen Bereichen kann der Arbeitgeber, was die Kleiderordnung betrifft durchaus ein Wörtchen mitreden. Gerade Mitarbeiter, die Kontakt zu Kunden haben sollten selbstverständlich auf ein angemessenes äußeres achten. Arbeitgeber haben das Recht, das auch von ihren Mitarbeitern einzufordern.