Schummeln im Lebenslauf – wer zu weit geht riskiert seinen Job

Schummeln im Lebenslauf – wer zu weit geht riskiert seinen Job


Fotolia_45859884_SwebFalschangaben im Lebenslauf sind kein Kavaliersdelikt. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Bewerber, dass die Angaben im Lebenslauf der Wahrheit entsprechen.

Aus der Arbeitslosigkeit wird eine selbständige Tätigkeit und aus dem Urlaub eine Sprachreise. Viele Bewerber sind versucht, mit kleinen Notlügen ihre Bewerbung aufzuhübschen. Es wird schon keiner merken.

Der Grat zwischen einer kleinen Schummelei und einer dreisten Lüge ist schmal und kann im Zweifel den Job kosten. Denn wer Falschangaben macht und dabei ertappt wird, riskiert die fristlose Kündigung. Und dies nicht nur während der Probezeit. Arbeitgeber können auch noch nach etlichen Jahren im Betrieb den Arbeitsvertrag anfechten und gegeben Falls auch Schadensersatz verlangen. Hierbei prüfen Richter den Einzelfall und die Schwere der Täuschung. Auch muss die Täuschung einen Aspekt betreffen, der für die Einstellung eine wesentliche Rolle gespielt hat. Unwahrheiten, die für den Arbeitsplatz irrelevant sind, ziehen in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.