Schadensbegrenzung beim Autounfall auf dem Arbeitsweg

Schadensbegrenzung beim Autounfall auf dem Arbeitsweg

Schadensbegrenzung beim Autounfall auf dem Arbeitsweg


Kfz-Schäden sind oft richtig teuer. Doch passiert ein Unfall auf dem Arbeitsweg, kann man den Schaden ein wenig lindern.

Der erste Schreck weicht der Erleichterung – niemand ist zu Schaden gekommen. Nur das Blech ist demoliert. Doch selbst wenn es nur ein Blechschaden ist, ein Autounfall bedeutet für alle Beteiligten Stress, Aufwand und natürlich auch Kosten.

Ist der Autounfall auf dem direkten Arbeitsweg passiert, kann man die Kosten steuerlich geltend machen. Dies betrifft den vereinbarten Selbstbehalt bei Versicherungsleistungen genauso wie zum Beispiel die Aufwendungen für

  • einen Gutachter,
  • den Abschleppdienst,
  • einen Leihwagen (wenn dieser für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird),
  • die Reparaturkosten,
  • Gebühren für Anwälte und Gerichtsverfahren
  • und sogar für Gepäckschäden.

Detaillierte Informationen zu dem Thema gibt es bei den Lohnsteuerhilfevereinen in nahezu allen Städten und Gemeinden.

Den nächsten Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Region finden Sie hier.