Restalkohol: Die unterschätzte Gefahr

Restalkohol: Die unterschätzte Gefahr

Restalkohol: Die unterschätzte Gefahr


Kölle Alaaf“ und „Mainz wie’s singt und lacht“. Die fünfte Jahreszeit ist angebrochen und wird vielerorts feuchtfröhlich gefeiert.

Dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenpassen, wissen die meisten und lassen ihr Auto nach einer Feier vernünftigerweise stehen. Doch die Gefahr des Restalkohols am „Morgen danach“ wird von vielen unterschätzt. Sich nach einem alkoholreichen Abend am nächsten Morgen ans Steuer zu setzen ist keine gute Idee. Sollte beispielsweise ein Unfall passieren, muss man schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen. Auch bei einem Fahrfehler drohen verschärften Konsequenzen.

Wie groß die Gefahr ist, sich fahruntauglich hinter das Steuer zu setzen, zeigt folgendes Beispiel: Wenn ein 80 Kilo-Mann zwischen 20:00 Uhr und 01:00 Uhr nachts pro Stunde einen halben Liter Bier und einen Schnaps trinkt, dürfte er am Ende einen BAK-Wert von rund 1,5 Promille haben.  Da der menschliche Körper aber nur circa 0,1 bis maximal 0,2 Promille Alkohol in der Stunde abbaut ist morgens um 8:00 Uhr also noch eine ordentliche Menge Restalkohol im Blut. Der Führerschein wäre bei einer Verkehrskontrolle vermutlich weg.

Konstitution, Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht haben Einfluss auf die Blutalkoholkonzentration und den Alkoholabbau. So ist das oben genannte Rechenbeispiel nur als grobe Orientierungshilfe zu verstehen.

Im Zweifel gilt: Beim Alkoholkonsum nicht übertreiben. Falls doch, lassen Sie den Wagen ein paar Stunden länger stehen und nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.