Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

Rechte und Pflichten im Krankheitsfall


Krank ist krank und häufig geht dieser Zustand auch mit einer Arbeitsunfähigkeit einher. Damit man sich als Mitarbeiter im Krankheitsfall in Ruhe um seine Genesung kümmern kann, sollte sich jeder vorab über seine Rechte und Pflichten informieren. Hier einige wichtige Punkte im Überblick.  

Wer krank ist muss seinen Arbeitgeber unverzüglich, also in der Regel am ersten Tag der Erkrankung, über seine Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer informieren. Dies kann grundsätzlich formlos erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Aber Achtung! In den für den Mitarbeiter geltenden Arbeits- und Tarifverträgen kann eine andere Vereinbarung festgelegt sein.

Nur in besonderen Fällen dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rückwirkend erstellen. Liegen jedoch mehrere Tage dazwischen, kann das als juristischer Streitfall enden, denn Ärzte bescheinigen in der Regel den Ist-Zustand beim Erscheinen in der Praxis. Bei einer mehrtägigen rückwirkend ausgestellten Bescheinigung können ernsthafte Zweifel entstehen.

Den Inhalt der Krankenakte muss der Mitarbeiter hingegen grundsätzlich nicht offenlegen. Der Arbeitgeber darf die darin enthaltenen Informationen nur dann einfordern, wenn dies für betriebliche Belange, also beispielsweise in der Lebensmittelbranche oder im medizinischen Bereich, erforderlich ist. Zudem ist der Krankgeschriebene nicht dazu verpflichtet permanent zuhause zu bleiben. Vorausgesetzt natürlich, dass der Arzt keine Bettruhe verordnet hat. Der Mitarbeiter darf im Regelfall alles tun, was für seine Genesung förderlich ist. Dies kann auch mal ein Spaziergang sein.

Und was passiert, wenn man im Urlaub krank wird? Aus Sicht des Arbeitsrechts endet der Urlaub mit dem ersten Tag der Erkrankung. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.