Privates Chatten am Arbeitsplatz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Privates Chatten am Arbeitsplatz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen


Verbietet der Arbeitgeber die private Online-Nutzung des Dienstrechners, kann ein Verstoß dagegen eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

>Die Versuchung ist groß. Man sitzt den ganzen Tag an seinem Dienstrechner. Ein kurzer Blick in den privaten Facebook-Account oder mal eben eine Bestellung im Online-Shop aufgeben, das wird schon nicht so schlimm sein. Weit gefehlt: Eine Missachtung von Anweisungen des Arbeitgebers stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die schwere der Pflichtverletzung wird im Zweifel eine Rolle spielen ob der Arbeitgeber direkt kündigt oder vorher eine Abmahnung erteilt.

Im Zusammenhang mit der privaten Online-Nutzung am Arbeitsplatz ist auch ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin interessant. In einem Kündigungsstreit erklärten die Richter die Überprüfung des Browserverlaufs eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber für rechtens und ließen die erhobenen Daten als Beweismittel zu.