Privater Motorradunfall als Arbeitsunfall anerkannt

Privater Motorradunfall als Arbeitsunfall anerkannt

Privater Motorradunfall als Arbeitsunfall anerkannt


Spricht man über einen Arbeitsunfall, denkt man unweigerlich an einen Unfall während der Arbeitszeit. Doch versicherungsrechtlich können auch Ereignisse im privaten Bereich von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sein.

So ist ein Arbeitnehmer zum Beispiel auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn er in seiner Freizeit bei einer Rettungstat eine andere Person vor gravierenden Gesundheitsgefahren schützt und sich dabei selbst verletzt. Dies bestätigte das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Fall.

Die Richter hatten darüber zu entscheiden, ob ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr als Rettungstat gewertet werden kann und somit entsprechend versichert ist.

Einem Motorradfahrer wurde während einer privaten Fahrt von einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Der Motorradfahrer wich geistesgegenwärtig aus, stürzte und verletzte sich an der Schulter. Da er durch sein Fahrmanöver einen Zusammenstoß mit dem Radfahrer vermied, forderte er nun Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Versicherung verweigerte jedoch jegliche Zahlungen. Ein reflexartiges Ausweichmanöver könne man nicht als Rettungstat werten.

Dies sah das Sozialgericht allerdings anders. „Der Kläger hat, indem er seinem potentiellen Unfallgegner ausgewichen ist, diesen aus erheblicher Gefahr für dessen Gesundheit gerettet, möglicherweise ihm sogar das Leben gerettet. Der Umstand, dass der Kläger die Rettungshandlung nicht mit zeitlichem Vorlauf geplant vorgenommen, sondern in Sekundenbruchteilen gehandelt hat, begründet keine andere Bewertung,“ führten die Richter aus.

Hier geht es zur Urteilsbegründung.