Pokémon Go erreicht die Arbeitswelt

Pokémon Go erreicht die Arbeitswelt


Pokemon-NewsWer seine Arbeitszeit mit dem Spielen von Pokémon Go verdaddelt, riskiert die Kündigung.

Pokémon Go spielen heißt der neue Smartphone-Trend, der zunehmend auch die Arbeitswelt erreicht. Während der eine Teil der Belegschaft Gluraks jagt, schüttelt der andere Teil fassungslos den Kopf.

Arbeitsrechtlich gibt es bei der Jagd nach den Pokémon-Monstern einiges zu beachten. In den seltensten Fällen dürfte der Arbeitgeber das Spielen mit dem Smartphone erlaubt haben. Dies bedeutet, dass das Spielen von Pokémon Go am Arbeitsplatz grundsätzlich erst einmal verboten ist. Wer sich während der Arbeit mit etwas anderem beschäftigt, begeht unter Umständen Arbeitszeitbetrug und riskiert eine Abmahnung.

In sicherheitsrelevanten Berufen wie Fahrdienstleiter bei der Bahn oder Fluglotse, kann die Ablenkung durch die Monsterjagd oder das Ausbrüten von Pokémon-Eiern durchaus zur fristlosen Kündigung führen. Keine Probleme hingegen hat derjenige, dessen Arbeitgeber das Spielen mit dem Smartphone ausdrücklich erlaubt hat oder dieses wissentlich duldet.