Neue Datenschutzregeln: Kein WhatsApp auf dem Diensthandy

Neue Datenschutzregeln: Kein WhatsApp auf dem Diensthandy

Neue Datenschutzregeln: Kein WhatsApp auf dem Diensthandy


Der Autozulieferer Continental hat seinen Mitarbeitern den Einsatz von Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys untersagt.

WhatsApp und Snapchat weisen nach Auffassung von Continental erhebliche Defizite beim Datenschutz auf. Die Apps greifen auf die persönlichen Daten ihrer Nutzer zu. Außerdem lässt sich der Zugriff auf das Adressbuch nicht einschränken. Um nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesetzeskonform zu handeln, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen – ein nicht praktikabler Vorgang.

Auch viele andere Unternehmen haben Ihren Mitarbeitern mittlerweile die Nutzung von WhatsApp auf dem Diensthandy untersagt. Mit Blick auf die DSGVO, sind viele Betriebe vorsichtig geworden. Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen, haben es in sich.

Mitarbeiter die sich nicht an die Anweisungen des Arbeitgebers halten, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.

Auch bei TempWorkers sind WhatsApp und Co. auf dem Diensthandy ein Tabu. Die Apps sind auf unseren Geräten nicht installiert.