(m/w/d) gesucht… Das dritte Geschlecht in den Stellenanzeigen

(m/w/d) gesucht… Das dritte Geschlecht in den Stellenanzeigen

(m/w/d) gesucht… Das dritte Geschlecht in den Stellenanzeigen


In Stellenanzeigen liest man immer häufiger die Abkürzung (m/w/d). Aber was bedeutet das eigentlich? Wir erklären, wofür (m/w/d) steht und welche ähnlichen Abkürzungen es noch gibt.

m = männlich

w = weiblich

d = divers

Während früher in Stellenanzeigen nur „männlich“ (m) oder „weiblich“ (w) genutzt wurde, genügt das in modernen Zeiten nicht mehr. Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017, durch den eine dritte Geschlechter-Beschreibung eingeführt werden muss, um die „geschlechtliche Identität“ und vor „Diskriminierungen wegen (…) [des] Geschlechts“ zu schützen. Zitat:

„Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.

Das Kürzel (d) wurde also inbesondere auch im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Menschen eingeführt, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen oder sich keinem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen können – oder möchten.

In Stellenanzeigen werden somit alle drei möglichen Geschlechterarten respektiert und akzeptiert. Unternehmen, welche die Job-Angebote ausschreiben, sichern sich damit des Weiteren gegen Vorwürfe der Geschlechterdiskriminierung ab.