Kündigungsschutz bei Krankheit?

Kündigungsschutz bei Krankheit?

Kündigungsschutz bei Krankheit?


Genießen krankgeschriebene Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz? Unter Arbeitnehmern ist es eine weitverbreitete Ansicht, dass dies so sei. Doch hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Denn diesen krankheitsbedingten Kündigungsschutz“ gibt es nicht.

Bei jeder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses müssen die gesetzlich geltenden Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sein. Ob der Arbeitnehmer, wenn die Kündigung ausgesprochen wird, gerade krank oder gesund ist, spielt hierbei keine Rolle. Auch einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer kann somit betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt gekündigt werden.

Richtig ist allerdings, dass die Krankschreibung eines Arbeitnehmers alleine noch kein Kündigungsgrund darstellt. Erst bei beispielsweise häufigen Kurzerkrankungen oder schweren Erkrankungen, die die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, kann nach sorgfältiger Einzelfallprüfung eine „krankheitsbedingte“ Kündigung ausgesprochen werden.