Kosten für Kinder steuerlich geltend machen

Kosten für Kinder steuerlich geltend machen

Kosten für Kinder steuerlich geltend machen


Bald ist es wieder soweit. Die Steuererklärungen für 2016 müssen eingereicht werden. Gerade für Eltern lohnt es, sich darüber zu informieren, welche Kosten für ihre Kinder abzugsfähig sind.

Kinder kosten Geld. Eltern können ein Lied davon singen. Neue Kleidung, Unterrichtsmaterial für die Schule, Geld für Klassenfahrten – viele Aufwendungen müssen Eltern alleine tragen. Doch wer sich auskennt, kann bei der Steuererklärung einige Ausgaben geltend machen.

Finanzielle Aufwendungen für Kitas, Hort oder Tagesmütter sind abzugsfähig. Nicht zu 100 Prozent, aber immerhin bis zu zwei Drittel und maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind. Auch Kosten für den Babysitter können geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist eine Rechnung über Kinderbetreuung, die dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung beglichen werden. Denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt hier nicht an.

Sei es Kindergeld, Steuerfreibeträge oder Entlastungsbeträge für Alleinerziehende – finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es viele. Wichtig ist: Viele dieser Hilfen erhält man nur, wenn man sie beantragt und einige Regeln beachtet.

Weitere Informationen und Finanztipps für Eltern erhalten Sie auf der Seite www.finanztip.de/steuervorteile-fuer-eltern.