Keine Arztbesuche während der Arbeitszeit

Keine Arztbesuche während der Arbeitszeit

Keine Arztbesuche während der Arbeitszeit


Sind Arbeitnehmer nicht akut erkrankt, müssen sie Arzttermine in ihrer Freizeit wahrnehmen, Urlaub nehmen oder die versäumte Zeit nacharbeiten.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlte Freistellungen für sogenannte „nicht notwendige Arztbesuche“. Dies gilt insbesondere für Routine und Kontrolluntersuchungen. Diese müssen möglichst so vereinbart werden, dass sie außerhalb der Arbeitszeit liegen. Doch gerade bei Facharztterminen ist dies nicht immer möglich. Arbeitnehmer sollten sich daher vom Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen um die Termine wahrnehmen zu können und Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Wie mit den versäumten Stunden umgegangen wird, klärt man am besten vorher mit dem Chef.

Anders sieht es aus, wenn eine dringende, medizinische Versorgung des Arbeitnehmers notwendig ist – zum Beispiel bei fiebrigen Erkältungen, Zahnschmerzen oder Unfällen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für bestimmte Untersuchungen die zeitlich festgelegt sind, wie etwa Blutentnahmen, die nur morgens auf nüchternen Magen vorgenommen werden können. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Vergütung während der verpassten Arbeitszeit.