Kein Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen bei der Lohnsteuer

Kein Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen bei der Lohnsteuer

Kein Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen bei der Lohnsteuer


Vorsorgeaufwendungen können nicht als Freibeträge lohnsteuermindernd berücksichtigt werden. Das betrifft die Altersvorsorge ebenso, wie die Vorsorgeaufwendungen bei Krankheit.

In einem aktuellen Verfahren ging es um eine Einmalzahlung in einen Basisrentenvertrag (Rürup-Rente). Der Bundesfinanzhof hat die Frage, ob diese Zahlung beim Lohnsteuerabzug als Freibetrag berücksichtigt werden kann, verneint. Vorsorgeaufwendungen seien bei der Lohnsteuer generell nicht eintragungsfähig.

Da Selbständige im Vorauszahlungsverfahren derartige Aufwendungen berücksichtigen dürfen, stellte sich in dem Verfahren natürlich auch die Frage nach einem Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Da beim Lohnsteuerabzug die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, halte man die Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich, führte der Bundesfinanzhof aus.