Karriere mit Arbeitnehmerüberlassung – hier die Fakten!

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Karriere mit Arbeitnehmerüberlassung – hier die Fakten!


Aber vorab erstmal, was genau ist Arbeitnehmerüberlassung überhaupt?

Arbeitnehmerüberlassung - umgangssprachlich Zeitarbeit - lässt sich am besten als Dreiecksverhältnis beschreiben. Dabei besteht ein rechtliches Verhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer, der Verleihfirma und der Entleihfirma.

Um die Begrifflichkeiten vorab zu definieren:

  • Leiharbeitnehmer = Arbeitnehmer, der ein Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma geschlossen hat
  • Verleihfirma = Personaldienstleister, welcher direkter Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers ist
  • Entleihfirma = Kundenunternehmen in dem der Leiharbeitnehmer eingesetzt ist

Bedeutet in Kurzform, der Leiharbeitnehmer*in ist angestellt bei der Verleihfirma, verrichtet aber seine Arbeitsleistung bei dem Entleiher.

 

Aber wie kann das Ganze nun zu Ihrem Vorteil sein?

Eine Anstellung bei einem Personaldienstleister kann als Sprungbrett für die Karriere dienen. Wenn Sie frisch aus dem Studium oder der Ausbildung kommen, kann es durchaus schwer sein direkt eine Festanstellung zu finden. Und wenn Sie nicht auf ewig Praktika in diversen Unternehmen machen wollen, kann die Arbeitnehmerüberlassung dabei Abhilfe schaffen. Denn sie bietet einen Einstieg in die Berufswelt und kann Ihnen dabei helfen einen Überblick über die Gegebenheiten und einzelnen Berufe zu bekommen. Dadurch können Sie viel Erfahrung in verschiedensten Berufen sammeln, verdienen mehr als bei einem Praktikum und kommen Ihrem Traumjob näher.

Außerdem bietet sie Unabhängigkeit für Menschen, die sich nicht dauerhaft an ein Unternehmen binden wollen und mehr Freiheiten in ihrer Lebensgestaltung wünschen.

Dennoch besteht jederzeit die Möglichkeit von der Entleihfirma auch übernommen zu werden, wenn Sie dort Ihren Traumjob gefunden haben.

 

Entgegen den kursierenden Vorurteilen ist die Arbeitnehmerüberlassung keine Ausbeutung oder moderne Sklaverei. Als Leiharbeitnehmer haben Sie genauso einen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und unterliegen dem gesetzlichen Kündigungsschutz, wie andere Arbeitnehmer auch. Des Weiteren sind die Löhne an Tarifverträge, gesetzlichen Mindestlohn und Branchenzuschläge gebunden und bei Nichteinsatz oder Pause zwischen zwei Einsätzen müssen sich Leiharbeitnehmer auch keine Sorgen machen, da sie dennoch weiterhin bezahlt werden.

 

Alles in allem ist Arbeitnehmerüberlassung ein Boost für die eigene Karriere und bietet große Vorteile. Vor allem in diesen Zeiten von Globalisierung, der Coronakrise und den daraus resultierenden sich wandelnden Jobanforderungen.

 

Wenn Sie noch Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung haben, lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Fragen Sie einfach in einer unserer Niederlassungen in Frankfurt am Main, Gießen oder Montabaur nach. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne dabei eine passende Stelle zu finden.

 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche, männliche und diverse Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen.