Kann ich die eigene Kündigung zurücknehmen?

Kann ich die eigene Kündigung zurücknehmen?

Kann ich die eigene Kündigung zurücknehmen?


Die Zusage für den neuen Job wurde nicht eingehalten. Die Kündigung für den alten Job hat man aber schon eingereicht. Gibt es jetzt noch einen Weg zurück?

Wer sich entscheidet, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen, hat dafür in der Regel gute Gründe. Trotzdem kann es vorkommen, dass man seine Entscheidung einige Tage später bereut. Wenn sich die Situation, die für die Kündigung ausschlaggebend war geändert hat und man am liebsten die Kündigung widerrufen möchte, ist dies jedoch nicht ohne weiteres möglich.

Kündigt ein Mitarbeiter freiwillig und ohne Drängen des Arbeitgebers sein Arbeitsverhältnis, dann ist die Kündigung wirksam. Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung ist ein Widerruf und eine Weiterbeschäftigung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ansonsten endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Die Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist in der Regel nur dann unwirksam, wenn sie formal fehlerhaft ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt ist oder Fristen nicht eingehalten wurden.