Handy aufladen am Arbeitsplatz – Stromklau oder Bagatelle?

Handy aufladen am Arbeitsplatz – Stromklau oder Bagatelle?

Handy aufladen am Arbeitsplatz – Stromklau oder Bagatelle?


Ups, der Akku ist gleich leer. Fast jeder Besitzer eines Handys oder Smartphones kennt diese Situation. Doch darf ich mich in dieser vermeintlichen Notlage einfach an fremden Steckdosen bedienen? Und wie sieht das ganze am Arbeitsplatz aus?

Viele Arbeitgeber erlauben das anschließen privater elektrischer Geräte, wie Radios, Handys oder Kaffeemaschinen. Das ist aber nicht in allen Unternehmen so. Und bevor man seine Geräte anschließt, empfiehlt es sich, kurz seinen Vorgesetzten zu fragen.

Es ist noch nicht allzu lange her, da sorgte ein Kündigungsschutzprozess zum Thema „Stromdiebstal“ für Aufsehen. Ein Mitarbeiter hatte am Arbeitsplatz für eineinhalb Stunden sein Handy aufgeladen und erhielt aufgrund dessen seine Kündigung. Der errechnete Schaden lag bei 0,014 Cent – also 0,00014 Euro. Und das war nicht der einzige Fall, in dem dieser Sachverhalt vor einem Arbeitsgericht verhandelt wurde.

Unseres Wissens gibt es noch keine Kündigung, die sich ausschließlich auf Stromklau bezogen hat und vor Gericht Bestand hatte – zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung. Aber Vorsicht: Ist das Aufladen oder Anschließen elektrischer Geräte untersagt, kann eine Zuwiderhandlung als eine Straftat wegen des Entziehens elektrischer Energie nach § 248c StGB gewertet werden. Das kann durchaus eine Abmahnung rechtfertigen und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung führen.