Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?


Sie wollen einfach mal ein paar Tage frei? Oder den regulären Urlaub ein wenig verlängern? Das kann man doch sicher mit ein paar Tagen unbezahltem Urlaub hinbekommen. Doch ganz so einfach ist das nicht.

Es steht jedem Arbeitgeber frei, seinen Mitarbeitern auch unbezahlten Urlaub zu gewähren. Doch einen generellen Anspruch darauf sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Es gibt aber Situationen, in denen der Arbeitgeber einem Antrag auf unbezahlten Urlaub zustimmen muss.

Ein Anspruch besteht beispielsweise bei erkrankten Kindern, die versorgt werden müssen. Auch durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod eines Familienangehörigen können sich Ansprüche auf eine Freistellung von der Arbeit ableiten lassen.

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub befinden, „ruht“ das Arbeitsverhältnis. Der gesetzliche Sozial- und Krankenversicherungsschutz bleibt bis zu einem Monat bestehen. Danach müssen Sie sich selbst versichern. Ihr Arbeitgeber ist auch nicht dazu verpflichtet Sie zu bezahlen. Gehaltskürzungen müssen also hingenommen werden. Unter gewissen Umständen kann der reguläre Urlaubsanspruch reduziert werden – ausgenommen der gesetzliche Mindesturlaub. Die Regelungen zu Kündigung oder Kündigungsschutz gelten allerdings auch während des unbezahlten Urlaubs.