Gesetzliche Änderungen bei der Beschäftigung von Asylbewerbern

Gesetzliche Änderungen bei der Beschäftigung von Asylbewerbern


Die Möglichkeit für Flüchtlinge in der Zeitarbeit zu arbeiten, ist gesetzlich neu geregelt worden. Mit den am 16. Oktober 2015 verabschiedeten gesetzlichen Änderungen verkürzt sich die Wartezeit für Asylbewerber und Geduldete auf 15 Monate, um für Zeitarbeitsunternehmen tätig zu werden. In sogenannten Mangelberufen ist eine Beschäftigung schon nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich.

Nur wer arbeitet, hat die Chance auf eine vollständige gesellschaftliche Integration. Es war an der Zeit, hier gesetzliche Hemmnisse zu überwinden. Bisher war es Personen mit einem Duldungsstatus oder einer Aufenthaltsgenehmigung erst nach vier Jahren möglich einer Beschäftigung in einem Zeitarbeitsunternehmen nachzugehen. Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Branche als ein erster Schritt in die richtige Richtung gewertet worden.