Gehälter steigen – neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Gehälter steigen – neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Gehälter steigen – neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit


Bei den Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss einigen.

Hat sich die Bundesregierung nach langen Beratungen zu einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (8,84 Euro) ab Anfang 2017 durchgerungen, klettern die tariflichen Mindestentgelte in der Zeitarbeit kontinuierlich weiter. Bereits seit dem 1. Juni 2016 werden hier mindestens 9,00 Euro gezahlt – und dies in der untersten Entgeltgruppe (EG1 West).

Immer einen Schritt voraus.

Während die nächste Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze erst für 2019 erwartet wird, steigen derweil die neu tarifierten Entgelte in der Zeitarbeit in vier Stufen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist auch, dass die Angleichung der Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das gesamte Bundesgebiet erweitert. Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Einen detaillierten Einblick in die neuen Entgelttabellen finden Sie hier.