Freistellungszeiten sind für die Höhe des Arbeitslosengeldes relevant

Freistellungszeiten sind für die Höhe des Arbeitslosengeldes relevant

Freistellungszeiten sind für die Höhe des Arbeitslosengeldes relevant


Auch bezahlte Freistellungszeiträume müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Dies entschieden die Richter des Bundessozialgerichts in einem Urteil vom 30. August dieses Jahres.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt vom Verdienst aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung der vorangegangenen 12 Monate ab. Werden bei der Berechnung Zeiten einer bezahlten Freistellung nicht berücksichtigt, kann sich das negativ auf die Höhe der Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung auswirken.

In einem aktuellen Fall hat das Bundessozialgericht nun eine Entscheidung zugunsten der Versicherten getroffen. Eine Pharmareferentin wurde von ihrem Arbeitgeber vor dem Ende der Laufzeit ihres Arbeitsvertrags unwiderruflich freigestellt. Die Bezüge inklusive Sozialabgaben wurden bis zum Ende weitergezahlt. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung ging es nun darum, ob der Freistellungszeitraum als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anzusehen ist obwohl die Pharmareferentin keine Arbeitsleistung mehr erbracht hatte. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass so lange Versicherungsbeiträge abgeführt werden auch eine Freistellung versicherungsrechtlich als Beschäftigungsverhältnis anzusehen ist – unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung.