Flexirente: Was ist das?

Flexirente: Was ist das?


Der neue Ge­set­zes­ent­wurf zur Fle­xi-Ren­te soll Anreize schaffen, frü­her in Teil­ren­te zu gehen und weiterhin Teilzeit zu arbeiten.

Ziel der Flexirente ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Gleichzeitig soll die Attraktivität für ein längeres Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht werden.

Ab Ju­li 2017 kön­nen Ren­ten­emp­fän­ger nun jähr­lich 6.300 Eu­ro an­rech­nungs­frei hin­zu­ver­die­nen. Die Zu­ver­dienst­gren­ze wur­de von mo­nat­lich auf jähr­lich ab­ge­än­dert. Bei­spiels­wei­se be­steht dann die Mög­lich­keit, an drei Mo­na­ten im Jahr je 2.100 Eu­ro da­zu­zu­ver­die­nen an­statt wie bis­lang höchs­tens 450 Eu­ro pro Mo­nat, be­zie­hungs­wei­se 900 Eu­ro in ma­xi­mal zwei Mo­na­ten eines Jahres. Al­le dar­über lie­gen­den Ein­künf­te wer­den künf­tig mit 40 Pro­zent auf die Ren­te an­ge­rech­net. Hier ist je­doch der so­ge­nann­te „Zu­ver­dienst­de­ckel“ zu be­ach­ten. Die­ser gilt als Ober­gren­ze des Zu­ver­diens­tes und ori­en­tiert sich am höchs­ten Brut­to­ein­kom­men in­ner­halb der letz­ten 15 Jah­re vor dem Ren­ten­ein­tritt.

Als An­reiz für Ar­beit­ge­ber ent­fällt der Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung all der Ar­beit­neh­mer, die die Re­gel­al­ters­gren­ze er­reicht ha­ben. Dies ist ak­tu­ell je­doch be­fris­tet auf fünf Jah­re.