Feiern, wie die Feste fallen

Feiern, wie die Feste fallen

Feiern, wie die Feste fallen


In der fünften Jahreszeit wird im ganzen Land gefeiert. Doch Rosenmontag und Faschingsdienstag sind keine gesetzlichen Feiertage.

Je nach Region beherrschen am Rosenmontag oder Faschingsdienstag feierwütige Menschenmassen das Geschehen in vielen Teilen der Republik. In etlichen Ämtern sind Pforten geschlossen und auch in einigen Unternehmen wird der Feierstimmung Rechnung getragen.

Doch Vorsicht: Einen Anspruch auf eine Auszeit von der Arbeit gibt es nicht. Wie man im Betrieb mit dem närrischen Treiben umgeht wird sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Betrieben wird zur Mittagszeit die Arbeit eingestellt, in anderen wird gearbeitet wie an jedem anderen Tag auch.

Wer unbedingt an einem der tausenden Feste teilnehmen möchte, sollte dies unbedingt mit seinen Vorgesetzen abstimmen und sich gegebenenfalls einen Tag Urlaub nehmen. Wer unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint oder einfach früher geht, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung.

Auch das Feiern mit den Kollegen am Arbeitsplatz sollte mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ein Fläschchen Sekt hier, ein Gläschen Wein dort – das ist ohne Zustimmung der Chefetage keine gute Idee. Auch hier ist Ärger vorprogrammiert.