Fehlverhalten am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt und wo liegen die Grenzen?

Fehlverhalten am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt und wo liegen die Grenzen?

Fehlverhalten am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt und wo liegen die Grenzen?


Im Alltag sowie auch im Arbeitsleben gelten bestimmte Regeln, an die sich jeder halten muss, damit alle miteinander harmonieren und ein geregelter Arbeitsablauf bzw. -standard gewährleistet ist. Im Beruf sind diese Verhaltensregeln im Arbeitsvertrag festgehalten und können bei Verstoß abgemahnt werden und im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Mit welchen Verhalten Sie eine Abmahnung oder Ihren Job riskieren, erklären wir Ihnen in unserem folgenden Blogbeitrag.

 

Störung des Betriebsfriedens

Unter diesen Punkt fallen zum Beispiel Fehlverhalten wie Mobbing, verbale und körperliche Angriffe, theoretisch alles was den geregelten Betriebsablauf stört und den Betriebsfrieden gefährdet.

Wird eine Person permanent beleidigt, schikaniert, ausgegrenzt oder erhält absichtlich Falschinformationen ist dies ein schwerwiegender Fall von Mobbing am Arbeitsplatz. Das arbeitgebende Unternehmen ist verpflichtet bei solch einem Verhalten einzugreifen und den Täter oder die Täterin abzumahnen.

Auch ein respektvoller Umgang mit Führungskräften und der Kollegenschaft gehört zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten. Natürlich kann man nicht jeden oder jede mögen, doch selbst in solchen Fällen ist ein unkollegiales Verhalten zu vermeiden. Denn bei Beleidigungen und im schlimmsten Fall körperlichen Angriffen steht Ihnen eine Abmahnung bevor.

 

Diebstahl

Doch manches Fehlverhalten hat nicht nur arbeitsrechtliche Folgen, sondern kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Beispielsweise bei Diebstahl. Egal, ob es sich dabei um den Firmenlaptop oder bloß eine Schere oder sonstiges Büromaterial handelt. Wer etwas ohne Erlaubnis entwendet begeht nicht nur einen Vertrauensbruch, sondern auch eine Straftat. Und dabei spielt der Wert der gestohlenen Sache keine Rolle, eine Abmahnung ist bei jeglicher Art von Diebstahl gerechtfertigt.

 

Unpünktlichkeit

Wer einmal morgens verschläft und zu spät zur Arbeit kommt, muss sich keine Sorgen um eine sofortige Abmahnung machen. Kommt es allerdings regelmäßig vor, dass Sie unpünktlich bei der Arbeit erscheinen, macht dies keinen pflichtbewussten und motivierten Eindruck. Ihr arbeitgebendes Unternehmen kann Sie aufgrund dieses Fehlverhaltens zurechtweisen, da die Annahme besteht, dass Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht zu Genüge nachkommen.

 

Eine verhaltensbedingte Abmahnung weist Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auf Ihr Fehlverhalten hin und fordert Sie dazu auf dieses Verhalten zu unterlassen. Meist geht dies einher mit der Erwähnung von Sanktionen bei Weiterführung des Fehlverhaltens.

Dennoch sollten jegliche Probleme bzw. jegliches Fehlverhalten bei dem arbeitgebenden Unternehmen angesprochen und in einem vertraulichen Gespräch geklärt werden, bevor es zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung kommt. In manchen Fällen können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin vielleicht gar nichts für das Fehlverhalten, sondern es ist besonderen Umständen oder anderen Personen geschuldet. Daher gilt es das Problem zu klären und eventuelle Lösungsvorschläge zu finden.