Falscher Stundeneintrag rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung

Falscher Stundeneintrag rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung

Falscher Stundeneintrag rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung


Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer sein Stundenkonto aufpoliert ohne tatsächlich gearbeitet zu haben, riskiert die Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung.

Arbeitszeitbetrug wird als schwere Pflichtverletzung gewertet. Wer dabei erwischt wird kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Diese Auffassung haben die Mainzer Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil bestätigt.

Ein ehemaliger Restaurantleiter hatte bei der Zeiterfassung angegeben, von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens gearbeitet zu haben. Tatsächlich hatte er aber nur bis 5:00 Uhr gearbeitet. Wegen des falschen Stundeneintrags erhielt er eine fristgerechte Kündigung, allerdings ohne vorherige Abmahnung.

Der Restaurantleiter zog daraufhin vor das Arbeitsgericht und kassierte sowohl in der ersten, wie auch in der zweiten Instanz vor dem LAG-Mainz eine Niederlage. Und wie die Arbeitsrichter zum Thema Arbeitszeitbetrug stehen, haben sie in ihrem Urteil mehr als deutlich klargestellt:

  • „Das Fehlverhalten des Klägers ist zweifellos geeignet, den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung zu rechtfertigen.“
  • „Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist sogar grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden.“
  • „Die Beklagte war nicht unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verpflichtet, dem Kläger zunächst lediglich eine Abmahnung zu erteilen.“