Fahrtkostenpauschale: So viel Geld steht Ihnen zu

Fahrtkostenpauschale: So viel Geld steht Ihnen zu

Fahrtkostenpauschale: So viel Geld steht Ihnen zu


Für viele Menschen ist der Weg zur Arbeit nicht nur zeitintensiv, er kostet auch Geld und schmälert das Gehalt. Doch wer beim Ausfüllen der Steuererklärung ein bisschen Zeit investiert, kann sich zumindest einen Teil des Geldes zurückholen.

Um Arbeitnehmer zu entlasten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für den Arbeitsweg als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Hierbei ist es unerheblich ob Sie den Weg zur Arbeit mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder gar zu Fuß zurücklegen. Maßgeblich für die Berechnung der Fahrtkostenpauschale – auch Pendlerpauschale oder Kilometergeld genannt – ist der Wege von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte.

Zwar beträgt die absetzbare Pauschale nur 30 Cent pro Kilometer. Doch bei rund 220 bis 230 Arbeitstagen im Jahr (5-Tage-Woche), kann hier je nach Entfernung schon eine erhebliche Summe zusammenkommen.

Die Redakteure des Onlineportals karrierebibel.de haben für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre Kosten richtig ermitteln und worauf Sie dabei achten müssen.

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