EuGH: Kündigung trotz Schwangerschaft rechtmäßig

EuGH: Kündigung trotz Schwangerschaft rechtmäßig

EuGH: Kündigung trotz Schwangerschaft rechtmäßig


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über zulässige Ausnahmen bei der Kündigung von Schwangeren entschieden – eine Bestätigung deutscher Rechtsprechung.

Während der Schwangerschaft, bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, genießen Arbeitnehmerinnen einen besonderen Kündigungsschutz. Die EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz für Schwangere sieht jedoch Ausnahmefälle vor. Die Voraussetzung ist, dass die Ausnahmen auch nach nationalem Recht zulässig sind und eine Kündigung nicht mit Schwangerschaft in Zusammenhang steht. In einem aktuellen Fall bestätigte der EuGH die Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Mitarbeiterin im Rahmen einer Massenentlassung.

Ein Urteil mit Folgen für die deutsche Rechtsprechung. Denn Ausnahmen sind auch im deutschen Recht vorgesehen. Der Paragraf 17 des Mutterschutzgesetzes (MuschG) benennt die Voraussetzungen, nach denen auch in Deutschland schwangeren Mitarbeiterinnen gekündigt werden darf:

  • Der Grund für die Kündigung darf nicht mit dem Zustand der Mitarbeiterin in der Schwangerschaft in Zusammenhang stehen.
  • Des Weiteren muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar sein.
  • Die zuständige oberste Landesbehörde für den Arbeitsschutz muss zustimmen
  • und natürlich hat die Kündigung unter Angabe des Kündigungsgrundes schriftlich zu erfolgen.