Erben erhalten 33 Tage Resturlaub

Erben erhalten 33 Tage Resturlaub


Fotolia_73307237_XSBUrteil vom 7.10.2015: Das Berliner Arbeitsgericht hat den Erben einer verstorbenen Arbeitnehmerin einen Abgeltungsanspruch zugesprochen. Die Erben können sich deren Urlaubstage nun auszahlen lassen.

Im dem aktuellen Fall hatten die Erben einer Frau geklagt. Die Verstorbene hatte bei ihrem Tod noch einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen. Das Arbeitsgericht hat sich bei seiner Entscheidung auf eine EU-Richtlinie berufen. Diese besagt, dass der Resturlaub eines Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Die Regelung sei auch im Todesfall anzuwenden. Mit diesem Urteil widersprach das Arbeitsgericht Berlin der bisher in Deutschland gängigen Rechtsprechung, dass der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern mit ihrem Ableben erlischt.

Bereits im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer Witwe einen finanziellen Ausgleich für den Urlaubsanspruch ihres verstorbenen Mannes zugesprochen. Anders lautende nationale Gesetze oder Regelungen seien mit EU-Recht nicht zu vereinbaren, urteilten die höchsten Europäischen Richter.