Equal Pay – Die Gleichbehandlung von Beschäftigten in der Zeitarbeit

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Equal Pay – Die Gleichbehandlung von Beschäftigten in der Zeitarbeit


Was bedeutet Equal Pay?

Equal Pay bedeutet übersetzt „gleiche Bezahlung“ und genau das soll es auch bringen. Es heißt also, dass Unternehmen ihren Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern genauso viel bezahlen müssen, wie den regulären Mitarbeitenden, die in einer vergleichbaren Anstellung sind. Und nicht nur das gleiche Gehalt, sondern auch sämtliche finanzielle Vorteile. Dieser Anspruch auf Gleichbehandlung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) §8 geregelt und greift sobald die Zeitarbeitnehmerin oder der Zeitarbeitnehmer neun Monate ununterbrochen in einem Betrieb im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt ist.

 

Wie genau funktioniert das Ganze jetzt?

Das gesetzliche Equal Pay greift, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über eine Arbeitnehmerüberlassung neun Monate lang ohne Unterbrechung im selben Entleihbetrieb beschäftigt ist. Dann erhalten er oder sie ab dem 10. Monat eine vergleichbare Bezahlung wie die Stammbelegschaft mit ähnlicher Position. Neben dem Lohn gehört dazu auch jegliche andere Vergütung, wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Zulagen oder auch Zuschläge (z.B. Feiertags- und Nachtzuschlag). Wenn die Festangestellten Sachbezüge erhalten in Form von Dienstwagen oder -handy, kann dies die Zeitarbeitnehmerin oder der Zeitarbeitnehmer in Euro ausgezahlt werden.

 

Ausnahme bilden branchenzuschlagspflichtige Unternehmen. Das sind Unternehmen, die unter anderem in den Branchen Metall, Elektro, Kunststoff, Papier und Chemie tätig sind. Hier findet das tarifliche Equal Pay Anwendung. Dabei werden die Tarifvertragslöhne staffelweise an das Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft angepasst. Nach 6 Wochen Einarbeitungszeit beginnt die Staffelung, bis dann nach spätestens 15 Monaten das Vergleichsentgelt erreicht ist.

 

Wichtig ist, dass falls zwischen Einsätzen eine Unterbrechung von drei Monaten und einem Tag oder mehr stattfindet, die Berechnung der 9-Monats-Frist von vorne beginnt.

 

Doch was soll damit bezweckt werden?

Durch das Equal Pay Gesetz soll sichergestellt werden, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer geschützt sind und finanziell genauso gut behandelt werden wie Festangestellte, sodass es zu keinen Ungleichbehandlungen kommt. Da in der Vergangenheit Beschäftigte in der Zeitarbeit oftmals keine gerechte Bezahlung erhalten haben, dient dieses Gesetz - das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist – dazu, den unterdurchschnittlichen Stundenlöhnen und negativen Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken.

 

 

Für Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Jobsuche stehen wir Ihnen gerne jederzeit in unseren Niederlassungen in Frankfurt am Main, Gießen und Montabaur zur Verfügung.