Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen

Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen

Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen


Wer für das Jahr 2016 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss sich beeilen. Am 30. November läuft die Frist ab.

Für verheiratete Paare kann es sich lohnen die Steuerklasse zu wechseln. So werden zum Beispiel beide Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Je nach Verdienst der Partner kann sich dies nachteilig auf den Nettolohn auswirken. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, kann ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 bares Geld bringen.

Auch beim Arbeitslosengeld hat Lohnsteuerklasse Auswirkungen. So ist zum Beispiel bei Steuerklasse 4 das Arbeitslosengeld höher als bei Steuerklasse 5.

Die Steuerklassen kann man im Laufe des Jahres in der Regel nur einmal wechseln, und zwar immer bis spätestens zum 30. November des betreffenden Jahres. Auch die Wahl des Faktorverfahrens gilt als Steuerklassenwechsel.

Weitere Informationen über einen Steuerklassenwechsel und zum Faktorverfahren erhalten Sie unter anderem auf der Webseite www.steuerklassen.com und natürlich auch bei den zuständigen Finanzämtern.