Dürfen Arbeitnehmer die EM-Spiele am Arbeitsplatz verfolgen?

Dürfen Arbeitnehmer die EM-Spiele am Arbeitsplatz verfolgen?


tw-news-em7719315_SDie Spannung steigt: Am 10. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich.

Auch wenn Fußball in Deutschland einen hohen Stellenwert genießt und die Kanzlerin die Spieler in der Kabine persönlich besucht. Wenn Sie während der Arbeitszeit mit den Kollegen gemeinsam die Spiele verfolgen möchte, gibt es einige Regeln zu beachten.

Sie denken daran sich einen Sonderurlaub für die wichtigsten Spiele zu genehmigen oder Schichten mit den Kollegen zu tauschen? Dann weihen Sie Ihren Vorgesetzten rechtzeitig in Ihre Pläne ein und lassen Sie sich diese genehmigen. Einen Anspruch darauf haben Sie nämlich nicht.

Katrin Scheicht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat in einem interessanten Gastbeitrag für das Online-Magazin HR-Manager, einige Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengetragen. So wird die EM für alle ein Erfolg.

Weiter zum Gastbeitrag im HR-Manager.