Dienstfahrt mit dem privaten Pkw: Wer haftet bei einem Unfall?

Dienstfahrt mit dem privaten Pkw: Wer haftet bei einem Unfall?


Ein alltägliches Szenario: Für eine Dienstfahrt nutzt ein Mitarbeiter sein eigenes Auto. Nur mal kurz etwas erledigen. Doch was passiert bei einem Unfall? Wer haftet? Und worauf sollte der Mitarbeiter vor Antritt der Dienstfahrt achten.

Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die Versicherung des Unfallgegners für den Schaden auf. Doch bei eigenem Verschulden oder bei einer Teilschuld stellt sich die Frage nach dem Schadensausgleich. Unter gewissen Umständen muss der Schaden vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Fahrt mit dem privaten Pkw ausdrücklich genehmigt hat. Darüber hinaus spielt der Verschuldungsgrad des Mitarbeiters eine Rolle. Hat der Arbeitnehmer nur leicht fahrlässig gehandelt, so trägt der Arbeitgeber die vollen Kosten des Schadens. Passierte der Unfall wegen einer mittleren Fahrlässigkeit, teilen sich – unter Berücksichtigung des Einkommens – Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten. Bei grober Fahrlässigkeit muss der Mitarbeiter für den Schaden selbst aufkommen. Bei Wegen zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und seinem Arbeitsplatz greift diese Regelung übrigens nicht. Hier haftet der Arbeitnehmer selbst für den verursachten Schaden.