Darf der Chef den Nebenjob verbieten?

Darf der Chef den Nebenjob verbieten?


Viele Arbeitnehmer üben neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit noch einen Zweitjob aus. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot durch den Hauptarbeitgeber ist nicht zulässig. Dennoch gibt es einige Regeln zu beachten.

Fotolia_73307237_XSBWer neben seinem Hauptjob noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen möchte, muss seinen Chef nicht um Erlaubnis bitten. Nichtsdestotrotz hat der Vorgesetzte ein Recht darauf von seinen Arbeitnehmern über die Nebenjobs seiner Mitarbeiter informiert zu werden. Und er hat ein Anspruch darauf, dass seine Mitarbeiter die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auch erbringen können. Denn die Nebentätigkeit darf die Arbeitsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen. So kann zum Beispiel der Arbeitgeber einen Nebenjob untersagen, wenn regelmäßig die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird oder die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von elf Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen nicht eingehalten werden. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern gebietet es hier einzugreifen.

Weitere Gründe Nebentätigkeiten zu verbieten sind es, wenn diese bei der direkten Konkurrenz ausgeübt werden oder ihr gar während der Arbeitszeit im Hauptjob nachgegangen wird. Um Streitigkeiten zu vermeiden empfiehlt es sich im Vorfeld den Arbeitgeber zu informieren und in einem gemeinsamen Gespräch etwaige Bedenken auszuräumen.