Bundesrat-Entscheidung: Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine befristete Teilzeit

Bundesrat-Entscheidung: Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine befristete Teilzeit

Bundesrat-Entscheidung: Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine befristete Teilzeit


Brückenteilzeit für Millionen von Arbeitnehmern. Aber was heißt das?

Seit Anfang 2019 haben Millionen Arbeitnehmer in der Republik ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit im Beruf. Das neue Gesetz mit der etwas eigenartigen Benennung "Brückenteilzeit" macht es möglich. Dieses Gesetz besagt Folgendes: Die geregelte Arbeitszeit kann für ein bis fünf Jahre verringert werden. Das heißt: Ein Arbeitnehmer kann bis 5 Jahre seine Vollzeit auf Teilzeit minimieren.

Nach dieser "Erholungsphase" müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in eine Vollzeit wieder ermöglichen.

Ausgangspunkt:

Die begrenzte Teilzeit mit anknüpfender Brücke in die Vollzeit gilt in Betrieben mit wenigstens 45 Mitarbeitern. Der Antragsteller muss mindestens 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt sein. Größere Arbeitgeber mit 46 bis 200 Angestellten müssen nur jedem 15. Arbeitnehmer das Recht auf Brückenteilzeit einräumen. Während der Brückenteilzeit gibt es jedoch keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder zu verkürzen. Bis Dato kannte man dieses Rückkehrrecht in eine Vollzeit nur bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Bei fleißigen Arbeitnehmern welche schon in Teilzeit sind, jedoch hingegen mehr Stunden arbeiten möchten, wird der Arbeitgeber zur Pflicht gerufen. Sollte kein passender Vollzeitplatz vorhanden sein, so ist er gezwungen dies darzulegen, beziehungsweise dies zu beweisen. Eine gemeinsame Erörterung auf Wunsch des Angestellten, die Arbeitszeit zu ändern, darf der Vorgesetzte nicht ignorieren.  Der besagte Arbeitnehmer sollte ebenfalls den Betriebsrat hinzuziehen können.

Warum heißt das Gesetz eigentlich Brückenteilzeit?

Das Anrecht auf eine befristete Teilzeit soll dem Arbeitnehmer gewährleisten, dass es eine Brücke zurück zur Vollzeitbeschäftigung gibt. Es soll Angestellten erlauben, vorteilhafter auf verschiedene Situationen im Leben, wie zum Beispiel die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, reagieren zu können. Ebenso soll es Lebenspläne oder Ziele wie die Annahme eines Ehrenamtes oder etwa den Wunsch einer Weiterbildung möglich machen.

Nochmal, wer kann die Neuregelung nutzen und ab wann soll sie gelten?

Beschäftigte in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern erhalten ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase, und das sogar ohne besondere Gründe darzulegen. Es spielt also keine Rolle, ob jemand wegen der Kindererziehung mehr private Zeit benötigt, ob Angehörige zu pflegen sind, ein Hausbau ansteht oder eine Weiterbildung angestrebt wird. Die Teilzeit kann zwischen einem Jahr und fünf Jahren angesetzt werden. Danach folgt die Rückkehr zur vorherigen Vollzeit. Diese Regelung zur Brückenteilzeit gilt seit dem 1. Januar 2019.