BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern

BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern


UrteilIn einem aktuell veröffentlichen Urteil hat der Bundesfinanzhof die steuerliche Handhabe von häuslichen Arbeitszimmern geregelt. Es ging um die Frage, ob die Kosten auch dann abgesetzt werden können, wenn ein Arbeitszimmer betrieblich und privat genutzt wird.

Geklagt hatte ein Immobilienverwalter, der sein häusliches Arbeitszimmer anteilig steuerlich absetzen wollte. Nachdem das zuständige Finanzamt dies nicht anerkannte, urteilte ein niedersächsisches Finanzgericht im Sinne des Klägers und entschied, dass er 60 Prozent seiner Raumkosten steuerlich geltend machen könne. Dieses Urteil wurde nun höchstrichterlich vom großen Senat des Bundesfinanzhofs kassiert. Ein Arbeitszimmer muss „ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke“ genutzt werden. Der Bundesfinanzhof sorgt mit diesem Urteil (Az: GrS 1/14) für Klarheit und bestätigt damit die strengen Regeln zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitszimmern.

Dieses Urteil betrifft Millionen von Steuerzahlern, die einen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen.