Überstunden: Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Überstunden: Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitnehmer


Personalkosten_50034721_SWer notwendige Überstunden leistet soll diese auch bezahlt bekommen. Doch immer wieder kommt es bei diesem Thema zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit geleistete Überstunden auch wirklich vergütet werden? Bereits im letzten Jahr urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass eine vom Arbeitnehmer selbstangefertigte Liste die lediglich die Anzahl der angefallenen Überstunden enthält, alleine nicht ausreichend ist. Vielmehr muss er detailliert darlegen an welchen Tagen er über die Normalarbeitszeit hinaus von wann bis wann gearbeitet hat. Der Arbeitnehmer steht auch in der Beweispflicht, dass die aufgezeichneten Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder zur Erledigung der vereinbarten Arbeit unbedingt notwendig waren. Ein generell hohes Arbeitsaufkommen als pauschale Begründung für angefallene Überstunden reicht nicht aus, um einen Anspruch auf die Vergütung von Überstunden zu erwirken. Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten sich Arbeitnehmer geleistete Überstunden von Vorgesetzten zeitnah abzeichnen lassen oder zumindest detailliert dokumentieren.