Arbeitsschutz: Sicherheit geht jeden an

Arbeitsschutz: Sicherheit geht jeden an

Arbeitsschutz: Sicherheit geht jeden an


Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften können zur fristlosen Kündigung führen.

Der Gesetzgeber hat für Unternehmen Vorschriften erlassen, nach denen eine effektive Beurteilung der Gefahren vorgenommen werden muss und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind. Doch die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist keine Einbahnstraße. Die Nichteinhaltung von Schutzvorschriften kann für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben.

Nach §626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund auch ohne das Einhalten einer Kündigunsfrist gekündigt werden. In dem Gesetz werden zwar keine speziellen Kündigungsgründe genannt, aber als wichtiger Grund kommen Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften durchaus in Betracht. Dies bestätigen etliche Urteile in Kündigungsschutzverfahren. Wenn die Sicherheitsvorschriften zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten aufgestellt wurden, sind Verstöße gegen diese Vorschriften eine erhebliche Pflichtverletzung und somit ein Kündigungsgrund. Zwar wird bei einer Kündigung auch immer der Einzelfall bewertet, doch ein Verstoß gegen die Arbeitsschutzvorschriften ist generell keine Bagatelle.