Arbeitsrecht: Mit Verspätung zurück aus dem Urlaub

Arbeitsrecht: Mit Verspätung zurück aus dem Urlaub

Arbeitsrecht: Mit Verspätung zurück aus dem Urlaub


Der Flug fällt aus, die Straßen sind wegen starken Schneefalls gesperrt oder das Auto versagt seinen Dienst – Sie sitzen im Urlaub fest und Ihr Arbeitgeber erwartet Sie am Arbeitsplatz. Was nun?

Die Gründe für eine verspätete Rückreise aus dem Urlaub können unterschiedliche Ursachen haben. Doch grundsätzlich sind Arbeitnehmer für ihr pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz selbst verantwortlich. Können Sie also aufgrund einer Verspätung nicht die Arbeit aufnehmen, haben Sie auch keinen Anspruch auf ein Entgelt für die versäumte Zeit.

Mit einer Abmahnung oder einer Kündigung müssen Sie in der Regel nicht rechnen. Hierfür müsste Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldhaftes Verhalten nachweisen. Nichtsdestotrotz müssen Sie Ihren Vorgesetzten, wie bei einer Krankmeldung, unverzüglich über die Verspätung informieren. Verstoßen Sie gegen diese Informationspflicht, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen durchaus möglich. Im Wiederholungsfall droht sogar die Kündigung.