32 Grad – Manche mögen’s heiß

32 Grad – Manche mögen’s heiß


Sommer-86304541_SDes einen Freud, des anderen Leid. Der Sommer meldet sich pünktlich zur Sonnenwende mit rekordverdächtigen Temperaturen zurück. Was tun, wenn es am Arbeitsplatz unerträglich wird?

Während draußen die 32 Grad geknackt werden, darf es in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht mehr als 26 Grad warm sein – der Arbeitsstättenverordnung sei Dank. Doch wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Denn laut Gesetzgeber sind in besonderen Fällen auch Raumtemperaturen von 35 Grad zumutbar. Dann allerdings muss der Arbeitgeber Schutz-Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel Jalousien zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung oder die Anpassung der Arbeitszeiten. Wer es gerne luftig mag, sollte beim Anschließen eines Ventilators jedoch den Chef vorerst um Erlaubnis bitten. Denn der Anschluss privater Geräte an das Stromnetz des Arbeitgebers kann durchaus heikel werden.

Wird es trotz Hitzeschutz-Maßnahmen unerträglich im Büro, kann der Vorgesetzte darauf hingewiesen werden. Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen (Attest), sowie Schwangere oder stillende Mütter können auf bestimmte Raumtemperaturen bestehen. Sind diese nicht einzuhalten, besteht das Recht auf Freistellung. Mitarbeiter die im Freien arbeiten, müssen an extrem heißen Tagen ebenfalls vor der Hitze geschützt werden. Arbeitgeber können hierfür Sonnensegel aufstellen, sowie Schutzkleidung, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor und kostenloses Wasser bereitstellen.

Und für alle, die Probleme mit hohen Temperaturen haben gilt: Viel Wasser trinken, die direkte Sonne meiden und ab und an die Arme unter den Wasserhahn halten, das kühlt, ist angenehm frisch und macht das Arbeiten auch bei hochsommerlichen Temperaturen erträglich.